
Nutzungsbedingungen
§1 Einleitung
- Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen bestimmen die Verkaufsbedingungen von Waren durch WITBAR SP. Z O.O. über die Online-Verkaufsplattform, die auf der Seite http://witbar.irone.pl/pl/login/ sowie entsprechend für alle anderen Arten des Verkaufs- oder Liefervertragsabschlusses (telefonisch, per E-Mail, in schriftlicher oder mündlicher Form) platziert ist.
- Um Käufe über die Online-Verkaufsplattform http://witbar.irone.pl/pl/login/ zu tätigen, muss der Wunsch zur Kontoerstellung telefonisch oder per E-Mail angezeigt werden. Die Registrierung im Service wird von WITBAR SP. Z O.O. durchgeführt. An die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse werden Informationen gesendet, die zum Einloggen ins System erforderlich sind.
- Der Unternehmer, der die Online-Verkaufsplattform betreibt, ist WITBAR SP. Z O.O., ul. W. Bogusławskiego 5, 63-300 Pleszew, NIP:6080122730, REGON:524866165, KRS:0001027459, auch als „Verkäufer“ bezeichnet.
- Die Nutzung des Dienstes ist möglich, sofern das Informationstechnologiesystem des Kunden die folgenden minimalen technischen Anforderungen erfüllt: Microsoft Internet Explorer in der Version 11 oder neuer mit aktivierter Unterstützung für ActiveX, JavaScript und Cookies, oder Microsoft Edge in der Version 17 oder neuer mit aktivierter Unterstützung für ActiveX, JavaScript und Cookies, oder Mozilla Firefox in der Version 68 oder neuer mit aktivierter Unterstützung für Java-Applets, JavaScript und Cookies, oder Opera in der Version 58 oder neuer mit aktivierter Unterstützung für Java-Applets, JavaScript und Cookies, oder Google Chrome in der Version 75 oder neuer mit aktivierter Unterstützung für Java-Applets, JavaScript und Cookies, Safari in der Version 13.1 oder neuer sowie eine Mindestbildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixeln.
§2 Allgemeine Bestimmungen
- Gegenüber allen Bestellern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Lieferbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden von uns nicht akzeptiert und sind nicht bindend, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung für den Besteller vorbehaltlos ausführen, trotz unserer Kenntnis von entgegenstehenden oder von unseren allgemeinen Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen wurden, sind in diesem Vertrag enthalten. Alle Absprachen, zusätzlichen Vereinbarungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform (unter Androhung der Nichtigkeit).
- Mündliche und schriftliche Verpflichtungen, die von unseren Allgemeinen Lieferbedingungen abweichen, bedürfen zur Gültigkeit der Bestätigung in dokumentarischer Form durch den Eigentümer des Unternehmens oder durch zur Vertretung berechtigte Personen. Darüber hinaus sind unsere Vertreter und Mitarbeiter nicht befugt, von dem Inhalt dieser Allgemeinen Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder besondere Bedingungen anzubieten.
- Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
- Als Unternehmer gelten diejenigen, die entsprechend dem jeweiligen nationalen Recht, in dem sie ihren Sitz oder eine feste Niederlassung haben, als Unternehmer angesehen werden.
- Diese allgemeinen Lieferbedingungen finden auf jede Bestellung, die vom Besteller aufgegeben wird, Anwendung.
§3 Angebot / Angebotsdokumentation
- Auf der Verkaufsplattform ist nach dem Einloggen eine Liste der Waren mit präzisierenden Attributen sichtbar.
- Die zum Verkauf angebotenen Waren und ihre Preise stellen kein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches dar, sondern sind eine Einladung zum Vertragsabschluss. Dies gilt auch für Preislisten, die per E-Mail gesendet werden, oder für Informationen, die mündlich oder telefonisch übermittelt werden.
- Wir behalten uns das Recht vor, die Verfügbarkeit der Waren zeitweise zu beschränken, einzelne Waren aus dem Angebot ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, technische Parameter der angebotenen Waren zu ändern sowie Waren den entsprechenden Gruppen zuzuordnen und übernehmen keine Haftung für das Fehlen von Waren im Angebot, für Ausfallzeiten bei der Möglichkeit der Bestellung sowie für Preisänderungen der Waren.
- Falls eine Bestellung als Angebot gemäß Art. 66 des Zivilgesetzbuches und Art. 66 (1) des Zivilgesetzbuches zu qualifizieren ist, können wir dieses innerhalb von 7 Arbeitstagen annehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Angebot bei fehlender Bestätigung als nicht angenommen betrachtet. Das Ausbleiben einer Antwort unsererseits auf eine vom Besteller abgegebene Bestellung wird in keinem Fall als Annahme dieses Auftrags betrachtet. Die Bestimmungen des Art. 68 (2) k.c. finden in diesem Fall keine Anwendung.
- Wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, ohne jegliche Haftung für unser Unternehmen.
- An Zeichnungen, Mustern, Berechnungen und sonstigen Dokumenten behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für schriftliche Dokumente, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte muss der Besteller unsere schriftliche Zustimmung einholen.
§4 Preise / Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsrecht / Zurückbehaltungsrecht
- Die in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten als unverändert, vorausgesetzt, dass die dem Auftrag zugrunde liegenden Daten sich nicht auf Veranlassung des Bestellers geändert haben, jedoch längstens für einen Zeitraum von 2 Monaten.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten Preise, die keine Entlohnung für die Verpackung einschließen. In dem Angebot können auch Waren enthalten sein, deren Preis die Verpackung und deren Vorbereitung umfasst.
- Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Die Mehrwertsteuer wird gesondert auf der Rechnung zum gesetzlich vorgesehenen Satz am Tag der Rechnungsausstellung ausgewiesen, sofern die Vorschriften dies vorsehen.
- Spätere Änderungen im Auftrag auf Anweisung des Bestellers werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
- Die Aufrechnung mit einem Skonto bedarf einer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Nettobetrag (ohne Abzüge) innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung fällig, sofern nicht in der Bestellung ein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde. Bei neuen Bestellern (die weniger als zwei Bestellungen getätigt haben) ist eine Vorauszahlung erforderlich.
- Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, trägt die Transportkosten der „Verkäufer“. Es gelten die gesetzlichen Regeln bezüglich der Folgen von Zahlungsverzug.
- Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Erfüllung der Zahlung aufgrund unzureichender Zahlungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, können wir in diesem Fall Vorauszahlung verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückbehalten und die weitere Ausführung des Vertrages einstellen.
- Diese Rechte stehen uns auch zu, falls der Besteller in Verzug oder Verzögerung mit einer Zahlung aus demselben Rechtsverhältnis befindet.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine gegenseitigen Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns anerkannt sind.
- Wir sind berechtigt, Forderungen aus unseren Handelsgeschäften abzutreten.
§5 Liefertermin / Lieferverzögerungen / Höhere Gewalt
- Der Liefertermin wird jeweils zwischen den Parteien vereinbart. Wenn der Termin in Kalenderwochen angegeben ist, ist der letzte Arbeitstag der Woche maßgebend. Eine Überschreitung des Liefertermins um eine Woche gilt als zulässig.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist ist abhängig von der Klärung aller technischen Fragen, die sich aus den Bedingungen ergeben, die in der Auftragsbestätigung festgelegt sind, sofern solche Fragen bestehen. Der Besteller verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit uns, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung ist durch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers bedingt. Im Falle einer Änderung des Erfüllungsortes der Annahmeverpflichtung nach Vertragsabschluss trägt der Besteller die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.
- Bei einem Verzug des Bestellers als Gläubiger oder bei schuldhafter Nichterfüllung der übrigen mit der Zusammenarbeit verbundenen Pflichten durch den Besteller sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen unsererseits geltend zu machen. Wir behalten uns das Recht vor, weitere Ansprüche geltend zu machen.
- Im Falle des Eintritts der in Abs. 5 definierten Bedingungen geht die Gefahr eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, vom Zeitpunkt des Eintritts der in Abs. 4 definierten Bedingungen, wenn sich der Besteller in Verzug als Gläubiger oder in Verzögerung als Schuldner befindet.
- Wir sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Lieferverzögerungen verantwortlich, sofern die Folge der Lieferverzögerung, für die wir verantwortlich sind, dazu führt, dass der Besteller Ansprüche geltend macht, weil die Leistung für ihn durch die Verzögerung völlig bedeutungslos geworden ist.
- Wir sind auch für Verzögerungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, sofern die Lieferverzögerung durch eine von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Vertragsverletzung verursacht wird. Sofern die Verzögerung aufgrund einer Transportverzögerung entsteht und nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird, ist unsere Haftung auf die Höhe der Frachtkosten beschränkt, und wenn wir die Ware selbst liefern, auf die Höhe der Frachtkosten, die für eine solche Dienstleistung üblich wären.
- Wir sind für andere Arten von Verzögerungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, sofern die Lieferverzögerung mit einer von uns begangenen Verletzung einer der wesentlichen Vertragspflichten verbunden ist, in diesem Fall ist jedoch die Haftung für Schäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Betriebsstörungen und Ereignisse, die durch höhere Gewalt – Epidemien, Pandemien, Streiks, Arbeitsunterbrechungen oder Verzögerungen bei der Lieferung von Rohstoffen, Rohstoffmangel und ähnliche Fälle bei uns sowie bei unseren Lieferanten – verursacht werden, entbinden uns von der Lieferpflicht.
§6 Risikoübergang
- Mit der Auslieferung der Ware geht das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware auf den Besteller über.
§7 Pflichten des Bestellers bei Erhalt der Lieferung
- Der Besteller ist verpflichtet, die vom Fahrer erhaltenen Lieferdokumente zu unterzeichnen und mit dem Firmenstempel zu versehen, d.h. eine Kopie der Empfangsbestätigung der Ware, den CMR-Frachtbrief und die genannten Dokumente dem Fahrer zurückzugeben. Der Besteller ist verantwortlich für Schäden, die uns aufgrund der Nichteinhaltung dieser Pflicht entstehen.
- Der Besteller kann Mängel unverzüglich nach deren Feststellung beanstanden, und im Falle quantitativer Mängel spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Datum des Warenerhalts.
- Die Einreichung einer Reklamation erfordert die Schriftform oder per E-Mail an die Adresse: [email protected]
- Die Reklamation wird innerhalb von 7 Arbeitstagen nach ihrem Eingang bearbeitet. In der Antwort auf die Reklamation werden wir auch über den Termin der Abholung oder des Umtausches der Ware informieren.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Reklamation genau per E-Mail zu beschreiben.
§8 Haftung für Mängel
- Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass der Besteller seine Pflichten zur Untersuchung und zur unverzüglichen Mängelrüge nach Entdeckung der Mängel erfüllt hat.
- Im Falle eines Qualitätsmangels der bestellten Ware hat der Besteller nach eigener Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (Ware) oder auf vollständigen Austausch. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle notwendigen Aufwendungen zur Mängelbeseitigung zu tragen, insbesondere die Transportkosten für die Rücksendung der Ware vom Lieferort.
- Mängel an Teilen der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, der Teil der Lieferung ist für den Besteller völlig bedeutungslos geworden.
- Andere Gewährleistungsansprüche als die ausdrücklich in Abs. 2 genannten sind ausgeschlossen, und die Dauer der Gewährleistung wird auf 1 Jahr begrenzt.
- Die deliktische und vertragliche Haftung wird ausgeschlossen, außer in Fällen, in denen der Schaden von uns vorsätzlich verursacht wurde.
- Eine Lieferung, die um 10% mehr oder weniger vom Bestellten abweicht, gilt als genehmigt und stellt keinen Mangel dar.
- Die Haftung für schuldhaft verursachte Todesfälle oder Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Produkthaftung.
- Wir haften nicht, falls ein Mangel nach dem Weiterverkauf unserer Ware festgestellt wird, es sei denn, der Qualitätsmangel beruht auf einem Produktionsfehler und tritt innerhalb von 3 Monaten nach unserer Auslieferung an den Besteller auf. In einem solchen Fall kann der Besteller im Rahmen der Gewährleistung den Austausch der Ware und deren Lieferung an den Lieferort verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
- Soweit nicht oben anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§9 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis alle Zahlungen aus den laufenden gegenseitigen Geschäftsbeziehungen (vertraglichen Beziehungen) mit dem Besteller beglichen sind; der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf das anerkannte Saldo. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Lieferware stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Nach der Rücknahme der Lieferware sind wir zur Verwertung berechtigt. Der aus der Verwertung erzielte Betrag wird nach Abzug der angemessenen Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferware sorgfältig zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, sie ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Im Falle von Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die Lieferware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Gesamtrechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer), die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, an uns ab, unabhängig davon, ob die Lieferware ohne oder nach Verarbeitung verkauft wurde. Der Besteller bleibt weiterhin ermächtigt, die abgetretenen Forderungen als Treuhänder einzuziehen.
- Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt durch die vorstehende Bestimmung unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den erzielten Einnahmen nachkommt, nicht in Verzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines Restrukturierungsverfahrens gestellt wurde oder die Zahlungen des Bestellers eingestellt wurden. Im Falle des Eintritts einer der oben beschriebenen Situationen haben wir das Recht, vom Besteller zu verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, die notwendigen Informationen zur Geltendmachung dieser Forderungen zur Verfügung stellt, die dazugehörige Dokumentation herausgibt und die Schuldner (Dritte) über die Abtretung informiert. Im Falle eines Lieferverzugs sind wir berechtigt, die Zession offen zu legen.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Besteller erfolgt stets für uns, und wenn die verkaufte Sache mit anderen, nicht unserem Eigentum unterliegenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen an der Verarbeitung beteiligten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gemäß § 9 Abs. 1-4 gelten entsprechend für die durch Verarbeitung entstandene Sache.
- Auf Verlangen des Bestellers verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§10 Vertraulichkeit / Dokumente
- Der Besteller darf die von uns erhaltenen kommerziellen, technischen und anderen Informationen Dritten nicht zugänglich machen, es sei denn, diese Informationen sind allgemein bekannt oder auf andere gesetzlich zulässige Weise öffentlich. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Alle von uns übergebenen Dokumente einschließlich eventuell erstellter Kopien sind auf unser erstes Verlangen zurückzugeben, sofern dem Besteller kein Recht auf deren weitere Nutzung zusteht.
§11 Schutzrechte des geistigen Eigentums / Urheberrechte
- Sollten bei der Ausführung der Bestellung Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden, haftet der Besteller allein für die verursachten Verletzungen. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter aufgrund einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
§12 Wahl des Rechts / Zuständigkeit des Gerichts
- Für diesen Vertrag und alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien dieses Vertrags gilt polnisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 1. April 1980 („CISG“) sowie andere internationale Bestimmungen über den Verkauf oder Werksverträge finden keine Anwendung.
- Zuständiges Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Verkäufers.
§13 Schlussbestimmung
- Der Vertrag wurde in polnischer und deutscher Sprache abgefasst. Im Falle von Unstimmigkeiten ist der Text des Vertrages in polnischer Sprache maßgeblich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
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